Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhalt

1. Allgemeines
2. Angebot und Vertragsabschluss
3. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
4. Mitwirkung des Kunden
5. Preise und Zahlungsbedingungen
6. Immaterialgüterrechte und Rechte an Arbeitsergebnissen
7. Gewährleistung und Haftung
8. Vertragslaufzeit, Kündigung
9. Geheimhaltung
10. Datenschutz
11. Salvatorische Klausel
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht


1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind auf alle Vertragsverhältnisse zwischen der ADCETERA GmbH, Uster („ADCETERA“) und ihren Kunden anwendbar. Sie sind jederzeit in der aktuellen Fassung online abrufbar unter adcetera.ch/agb und gelten auch ohne ausdrücklichen Verweis darauf. Mit der Auftragserteilung an ADCETERA bestätigt der Kunde, diese AGB gelesen, verstanden und vollumfänglich akzeptiert zu haben.

1.2. Von diesen AGB abweichenden Bestimmungen und / oder eigenen Geschäftsbedingungen oder vorformulierten Vertragsbedingungen von Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Solche Bedingungen des Kunden gelten ausschliesslich und erst nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von ADCETERA.

1.3. ADCETERA behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. ADCETERA wird ihren Kunden eine solche Änderung umgehend mitteilen. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB vom Kunden als angenommen.


2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Alle Angebote von ADCETERA sind bis zu Ihrer Annahme durch den Kunden freibleibend und unverbindlich.

2.2. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn ADCETERA die Annahme erklärt, Bestellungen des Auftraggebers schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung des Auftrages beginnt. Die über den zugesandten Link erfolgte Online-Bestätigung einer Offerte bewirkt den Abschluss des Vertrages zu den offerierten Auftragsbedingungen.


3. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

3.1. ADCETERA bietet individuelle Dienstleistungen für Online-Marketing an, insbesondere in den Bereichen Google Ads Kampagnen und Conversion Optimierung für Onlineshops. Zusätzlich werden Schulungen und Onlinekurse auf einer Schulungsplattform sowie Mentoring/Coaching durchgeführt.

3.2. ADCETERA ist berechtigt, zur Erfüllung des Vertrages Dritte beizuziehen. Diese Dritten sind in die Verpflichtungen aus diesem Vertrag einzubinden.

3.3. Art und Umfang der einzelnen Dienstleistungen werden individuell zwischen dem Kunden und ADCETERA vereinbart.

3.4. ADCETERA kann benachbarte oder ähnliche Suchbegriffe verschiedener Auftraggeber entsprechend betreuen. ADCETERA wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers geben. ADCETERA erbringt keine exklusiven Dienstleistungen für einzelne Branchen oder geografische Gebiete.


4. Mitwirkung des Kunden

4.1. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Ausführung eines Auftrages soweit notwendig mitzuwirken. Er stellt ADCETERA insbesondere notwendige Informationen einschliesslich allfälliger Unterlagen, Passwörter etc. rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Zudem obliegt es dem Kunden, notwendige Handlungen vorzunehmen, damit ADCETERA die vertraglichen Leistungen erbringen kann. Dazu gehört namentlich die Bezahlung von Gebühren für Google Ads oder andere Dienste von Drittunternehmen.

4.2. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist ADCETERA von der Leistungspflicht befreit. Leistet ADCETERA dennoch, kann sie den Aufwand nach den aktuellen Angebotspreisen in Rechnung stellen.


5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Die Preise von ADCETERA verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, in Schweizerfranken, exkl. der jeweils geltenden MWST. Werden ausnahmsweise Preise in einer anderen als Schweizer Währung vereinbart, so ist ADCETERA berechtigt, die Preise anzupassen, wenn sich der Kurs der vereinbarten Währung gegenüber dem Schweizerfranken verändert. Ausgangsbasis ist der in der Vereinbarung genannte Wechselkurs. Wird in der Vereinbarung kein Basiskurs genannt, so gilt der Wechselkurs (Devisen, Ankauf) zum Zeitpunkt der Annahme der Offerte durch den Kunden.

5.2. Für vereinbarte und bestätigte Aufträge werden allfällige Preisänderungen mit dem Auftraggeber abgesprochen.

5.3. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich nach Vertragsabschluss, regelmässige Leistungen wie laufende Kampagnen (Kampagnenmanagement) werden am Monatsende verrechnet. Die Rechnungen von ADCETERA sind innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig (Verfallstag).

5.4. Werden Klickkosten über ADCETERA abgerechnet, so erfolgt die Rechnungsstellung für den Gesamtbetrag im Voraus. Für die Abwicklung von Klickkosten verrechnet ADCETERA einen Unkostenbeitrag von 7% des Rechnungsbetrages. Werden Klickkosten über ADCETERA abgerechnet, so sind die entsprechenden Rechnungen ohne Abzüge sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

5.5. Die Zahlungen sind vom Besteller am Domizil von ADCETERA ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art in freier Schweizer Währung zu leisten. Anderslautende Zahlungsbedingungen sind im Voraus schriftlich zu vereinbaren.

5.6. Werden Leistungen Dritter, insbesondere Klick- und Medienbudgets, Tracking- oder Cookie Consent Dienste, über ADCETERA abgerechnet und gerät der Auftraggeber mit der Vergütung dieser Kosten in Verzug, so ist ADCETERA nach vorgängiger Information (Telefon, E-Mail) berechtigt, die davon betroffenen Leistungen, insbesondere ein laufendes Kampagnenmanagement, sofort zu sistieren. Die Wiederaufnahme der Leistungen erfolgt nach Bezahlung der offenen Rechnungen.

5.7. Bei Zahlungsverzug behält sich ADCETERA die sofortige Einstellung sämtlicher Leistungen vor und ist berechtigt, ab Fälligkeit des Rechnungsbetrages nach Ziffer 5.3 und 5.4 ohne Mahnung einen Verzugszins in Höhe von 5 % p.a. zu verrechnen.

5.8. Das Recht auf Verrechnung von offenen Forderungen aus direkten Leistungen von ADCETERA mit anderen Forderungen oder Leistungen des Auftraggebers (Zahlungen für Klick- und Medienbudgets und / oder Gegenleistungen des Auftraggebers) wird ausdrücklich vorbehalten.


6. Immaterialgüterrechte und Rechte an Arbeitsergebnissen

6.1. Sämtliche Immaterialgüterrechte an den von ADCETERA geschaffenen Arbeitsergebnissen, Erkenntnissen, entwickeltem oder verwendetem Know-how stehen ausschliesslich ADCETERA zu.

6.2. Der Kunde erhält an den von ADCETERA in seinem Auftrag erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeitsergebnissen ein nicht ausschliessliches, dauerhaftes und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Zweck des Eigengebrauchs. Arbeitsergebnisse in diesem Sinne sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von ADCETERA für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Know-how, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, [elektronische] Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschliesslich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

6.3. Die Verwertung oder Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte (auch verbundene Unternehmen) ist dem Kunden nicht gestattet. Das Urheberrecht an diesen Rechten verbleibt der ADCETERA. Eine Verletzung von Urheberrechten wird zivilrechtlich verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.

6.4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm angemeldete Begriffe und Inhalte seiner Seiten (z. B. Fotos) zulässig und frei von Rechten Dritter sind bzw. die erforderlichen Genehmigungen vorliegen, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht. Der Kunde verpflichtet sich, ADCETERA hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich schadlos zu halten.

6.5. ADCETERA behält sich vor, Begriffe oder Aufträge abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Netiquette verstossen.


7. Gewährleistung und Haftung

7.1. ADCETERA ist für eine vertragskonforme Auftragsausführung verantwortlich und sorgt dafür, dass der Kunde die vertraglich versprochenen Leistungen mit den wesentlichen, dort beschriebenen Funktionen nutzen kann. ADCETERA haftet im Allgemeinen für die gleiche Sorgfalt wie der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis (Art. 398 Abs. 1 OR).

7.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von ADCETERA unverzüglich zu prüfen und Mängel umgehend schriftlich zu rügen. ADCETERA ist bei Mängeln Gelegenheit zur kostenlosen Nachbesserung innert angemessener Frist zu einzuräumen. Nimmt ADCETERA auf Wunsch des Kunden eine Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler vorliegen oder die Fehler ausserhalb des Verantwortungsbereiches von ADCETERA liegen, kann ADCETERA den Aufwand für die Abklärung in Rechnung stellen.

7.3. Eine Gewährleistung für den Erfolg ihrer Bemühungen, insbesondere die Aufnahme bei einem Suchdienst oder Internetverzeichnis, die Garantie auf bestimmte Rankingpositionen in den Ergebnisseiten der Suchmaschinen, eine bestimmte Anzahl Leads oder Klicks, von Lernerfolgen oder einen bestimmten Umsatz kann ADCETERA nicht übernehmen.

7.4. Die Haftung von ADCETERA ist ausgeschlossen, wenn Hindernisse auftreten, die ADCETERA trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann. Dies gilt ungeachtet davon, ob die Hindernisse bei ADCETERA, beim Auftraggeber oder einem Dritten entstehen. ADCETERA gewährleistet namentlich nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind. ADCETERA haftet nicht, wenn Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von ADCETERA nicht ordungsgemäss geliefert haben oder die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäss funktionieren.

7.5. Die Haftung wird generell auf grobfahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden begrenzt. Im Übrigen wird jede Haftung ausgeschlossen. ADCETERA lehnt insbesondere jede Haftung für Hilfspersonen (Dritte) sowie für höhere Gewalt, Ausfälle öffentlicher Stromnetze, Unfälle, Arbeitskonflikte, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse, Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr etc. ab.


8. Vertragslaufzeit, Kündigung

8.1. Die Laufzeit der Dienstleistung von ADCETERA wird zwischen dem Auftraggeber und ADCETERA vertraglich vereinbart. Falls nichts anderes vereinbart wird, gilt eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten auf ein Monatsende aufgelöst werden.

8.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für eine fristlose Auflösung des Vertrages durch ADCETERA liegen unter anderem vor, wenn
– der Kunde seine Zahlungen einstellt, über ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder Ansprüche des Kunden gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird;
– der Kunde Bestimmungen über die Zulässigkeit von Inhalten und Begriffen gegenüber Drittparteien nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht (Ziff. 9) verstösst;
– Dritte die Zulässigkeit der durch den Kunden angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte bestreiten.


9. Geheimhaltung

9.1. Die Parteien verpflichten sich, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Die Offenlegung vertraulicher Informationen darf – vorbehältlich gesetzlicher Verpflichtungen – erst nach vorgängiger Zustimmung der betroffenen Partei erfolgen.

9.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Vertragserfüllung durch ADCETERA bekannt gewordenen Informationen geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während der gesamten Dauer des Vertrages und während 5 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.


10. Datenschutz

10.1. Die Parteien können für ihre Kommunikation elektronische Medien wie z.B. Telefon und (unverschlüsselte) E-Mail einsetzen. Beide Parteien sind für die Sicherheit ihrer elektronischen Kommunikation selbst verantwortlich und treffen angemessene Sicherheitsvorkehrungen. Die Parteien sind sich der (Rest-)Risiken bei der Verwendung elektronischer Medien bewusst und teilen der anderen Partei unaufgefordert und ausdrücklich mit, falls besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Verschlüsselung von E-Mails) gewünscht sind.

10.2. Sofern und soweit ADCETERA im Rahmen eines Auftrages personenbezogene Daten bearbeitet, beachtet ADCETERA die Regelungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes („DSG“) und der EU-Datenschutz-Grundverordnung („EU-DSGVO“). Diesbezüglich wird ADCETERA mit dem Kunden einen separaten Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abschliessen. Für die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen beim Kunden ist dieser selbst verantwortlich. Soweit der Auftraggeber eigene Daten bekannt gibt, beinhaltet diese Bekanntgabe die Zustimmung zur Verwendung dieser Daten im Rahmen der Vertragserfüllung (z.B. für Kundenmailings, Eventorganisation etc.). Dritten gegenüber werden personenbezogene Daten nicht offengelegt. Staatlichen Stellen gegenüber werden Daten nur dann offengelegt, wenn dazu eine gesetzliche Pflicht besteht.

10.3. ADCETERA hat einen Datenschutzbeauftragten ernannt. Dieser gewährleistet die Einhaltung des DSG und der EU-DSGVO.


11. Salvatorische Klausel

Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise ungültig oder unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende, gültige Vereinbarung ersetzen. Dies tangiert die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der im Handelsregister eingetragene Sitz von ADCETERA.

12.2. Es gilt Schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, CISG) und der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts.


Uster, 1. Juli 2024